FAQ Anleger

Allgemeine Fragen

Bei unseren digitalen Immobilieninvestments schließen sich viele Investoren über unsere Plattform zusammen, um gemeinsam ein Projekt zu finanzieren und eine Rendite zu erzielen. Auf diese Weise können sie auch als Kleinanleger in große Immobilien-Projekte investieren, für die das Mindestinvestment normalerweise bei rund 500.000 Euro und mehr liegt.

Digitale Immobilieninvestments sind eine Möglichkeit von vielen, am Immobilienmarkt zu investieren. Sie bietet Chancen, birgt aber auch Risiken, wie jede andere Anlage auch. Anleger stellen über die Plattform einem Immobilienunternehmen ein Darlehen zur Verfügung, mit dem dieses Immobilienprojekte finanzieren kann. Aufgrund diverser Risiken besteht für die Anleger letztlich ein Verlustrisiko bis hin zum Totalverlust – daher sollten Sie niemals ihr gesamtes Kapital für diese Anlageform einsetzen. Vielmehr eignen sich unsere Immobilieninvestments als Beimischung für ein insgesamt breit aufgestelltes Anlageportfolio. 

Engel & Völkers Digital Invest und unsere institutionellen Partner beteiligen sich an jedem unserer vorgestellten Projekte.  

Banken finanzieren Immobilienprojekte oft nicht komplett, sondern im Duchschnitt zu etwa 60 bis 80%. Den Rest des benötigten Geldes muss der Projektentwickler anderweitig finanzieren. Immer mehr Projektentwickler nutzen daher die Möglichkeit, dieses Kapital über eine Crowd-Finanzierung einzuwerben. Dadurch erhalten die Projekte zusätzlich noch öffentliche Aufmerksamkeit, die bei der Vermarktung der Immobilien (also z.B. dem Verkauf der Wohnungen) häufig hilfreich ist.

Private Anleger können auf der Plattform Engel & Völkers Digital Invest gleichrangig mit uns und institutionellen Partnern aus unserem Netzwerk investieren. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, sich auch an sehr großen Projekten zu beteiligen. Zusätzlich profitieren Sie von der Sicherheit, dass jedes Projekt vorab mit der umfassenden Immobilen-Expertise von Engel & Völkers Digital Invest analysiert worden ist – mit einem so tiefgehenden Analyseprozess, wie ihn institutionelle Investoren verlangen. Unsere Beteiligung bringt außerdem zum Ausdruck, dass wir von jedem Projekt, das wir finanzieren, überzeugt sind. Darüber hinaus sind Sie durch unsere Finanzierungsgarantie sicher, dass jedes veröffentlichte Projekt zustande kommt.

In Ausübung der Vermittlungsleistung von EVDI können sich Interessenkonflikte zwischen Organen und Mitarbeitern von EVDI (nachfolgend gemeinsam „Mitarbeiter“) und den Crowd-Investoren sowie zwischen den Crowd-Investoren ergeben. Interessenkonflikte aus der Vermittlungstätigkeit von EVDI können sich insbesondere, aber nicht abschließend ergeben:

  • aus etwaigen vertraglichen Beziehungen zwischen EVDI (oder ihren Mitarbeitern) und dem jeweiligen Darlehensnehmer
  • aus mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligungen von mittelbaren oder unmittelbaren Aktionären der EVDI an einem Darlehensnehmer,- aus dem Umstand, dass EVDI (oder ihre Mitarbeiter) oder ein mit EVDI verbundenes Unternehmen einem Darlehensnehmer mittelbar oder unmittelbar ein Darlehen gewährt,
  • aus dem Bezug oder der Leistung von Zuwendungen (z.B. Provisionen) durch EVDI vom Darlehnsnehmer oder von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit der Schwarmdienstleistung,
  • aus dem eigenen (Umsatz-)Interesse von EVDI (oder ihren Mitarbeitern) als Schwarmfinanzierungsdienstleister, oder
  • aus einer möglichen Mitwirkung von Mitarbeitern von EVDI oder von mittelbaren oder unmittelbaren Aktionären von in Aufsichts- oder Beiräten von Darlehensnehmern.

In Bezug auf das Investitionsprojekt können darüber hinaus folgende weitere Quellen für Interessenkonflikte bestehen:

  • Das Darlehen kann unter anderem der (teilweisen) Ablösung eines Darlehens zur Anschubfinanzierung dienen, welches durch eine Tochtergesellschaft der EVDI an den Darlehensnehmer gewährt wird. EVDI hat also nicht nur als Vermittler und Schwarmfinanzierungsdienstleister ein Interesse an der Investition des Crowd-Investors. EVDI handelt bei der Vermittlung der Anlage zugleich im Interesse ihrer Tochtergesellschaft, da deren Darlehen an den Darlehensnehmer mit dem durch die Schwarmfinanzierung eingeworbenen Darlehenskapital teilweise abgelöst wird.
  • Auch EVDI bzw. Mitarbeiter von EVDI oder von mittelbaren oder unmittelbaren Aktionären von EVDI treten als Crowd-Investoren auf und investieren über die Plattform zu gleichen Konditionen in das Investitionsprojekt, wie die übrigen Crowd-Investoren,
  • Mitarbeiter von EVDI können vereinzelt erfolgsbasierte Vergütungen gewährt werden, die davon abhängen können, wie viele Crowd-Investoren über die Plattform investieren. Ebenso bestehen für bestimmte Mitarbeitergruppen von EVDI erfolgsabhängige Vergütungen für die Akquise von Darlehensnehmern.

In all diesen Fällen könnte EVDI und/oder ihre Mitarbeiter oder Mitarbeiter von mittelbaren oder unmittelbaren Aktionären von EVDI daran interessiert sein, dass sich in möglichst kurzer Zeit so viele Crowd-Investoren wie möglich an der betreffenden Schwarmfinanzierung durch den Erwerb von Investitionsprojekten über die Plattform beteiligen und dadurch eine möglichst hohe Investitionssumme erreicht wird. Dies könnte dazu führen, dass EVDI die nach der FinVermV oder der Verordnung (EU) 2020/1503 („SF-VO") bestehenden Pflichten als Schwarmfinanzierungsdienstleister nicht ordnungsgemäß ausübt. Gleichzeitig können Prozesse z.B. zur Projektauswahl, -analyse, und zum -controlling beeinflusst werden, um Investitionsprojekte anzubieten, die nicht den Qualitätskriterien entsprechend. Darüber hinaus können vertrauliche Informationen oder (potentielle) Insiderinformationen missbräuchlich verwendet werden.

Um zu vermeiden, dass etwaige Interessenkonflikte die Vermittlung der Investitionsprojekte beeinflussen, ergreift EVDI unter anderem die folgenden Maßnahmen:

  • Gleichbehandlung der Crowd-Investoren, indem die Crowd-Investoren mit gleichlautenden vertraglichen Regelungen investieren und dementsprechend auch gleich behandelt werden;
  • Offenlegung, dass EVDI im Rahmen der Vermittlung von Investitionsprojekten regelmäßig folgende Vergütungen vereinnahmt oder erhält. Folgende Vergütungsstruktur ist hier zu nennen: Die Gebührenstruktur bei EVDI ist von Projekt zu Projekt unterschiedlich. Die Gebührenstruktur und die Höhe der Gebühren sind u.a. abhängig von der Finanzierungsstruktur, dem Aufwand, dem Risiko sowie dem zum Zeitpunkt der Konditionserstellung marktüblichen Zinsen, die jeweils mit der jeweiligen Projektfinanzierung verbunden ist. Nicht zuletzt sind Gebühren ein individuelles Verhandlungsergebnis zwischen dem Emittenten und der Plattform. Als Vermittlerin und für die damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen erhält die EVDI regelmäßig eine einmalige Vermittlungsgebühr vom Emittenten. Aus der Vermittlungsgebühr zahlt die EVDI z.B. die Projektanalyse, die Erstellung der Kampagne, den Informationsfilm, initiale Gebühren des Zahlungsdienstleisters und Marketing. Für die während der Laufzeit der Darlehen erbrachten Leistungen erhält die EVDI regelmäßig eine laufende Servicegebühr, welche z.B. zur Deckung der Kosten für das laufende Projektcontrolling und den laufenden Kundenservice sowie die Abwicklung von laufenden Zinszahlungen dient. Für die initiale Strukturierung des Investitionsprojekts wird in einigen Fällen auch eine Strukturierungsgebühr erhoben.
  • Offenlegung, dass von EVDI Zuwendungen an den Darlehensnehmer gewährt werden. Der Darlehensnehmer des vorliegenden Investitionsprojektes kann die von einzelnen Crowd-Investoren im Rahmen des vorliegenden Investitionsprojektes eingezahlten Darlehensbeträge von dem in den Darlehensverträgen benannten Zahlungskonto (nachfolgend „Zahlungskonto“) erst abrufen, wenn eine wirksame Bestellung der im Darlehensvertrag genannten Sicherheit sichergestellt ist. Die Verzinsung und die Laufzeit der Darlehnsvertrage beginnen ungeachtet dessen aber bereits mit dem jeweiligen Tag der Gutschrift des Darlehensbetrages auf dem Zahlungskonto. EVDI hat sich gegenüber dem Darlehensnehmer des vorliegenden Investitionsprojektes zur Zahlung eines Betrages in Höhe desjenigen Betrages verpflichtet, der der durch den Darlehensnehmer gegenüber den Crowd-Investoren geschuldeten Verzinsung für den Zeitraum ab dem jeweiligen Tag der Gutschrift der Darlehensbeträge bis zum Abruf Darlehensbeträge entspricht.
  • Offenlegung, dass von EVDI Zuwendungen an Dritte gewährt werden: EVDI gewährt im Rahmen der von ihr organisierten Tippgeberprogramme, dem sog. Vermittlerprogramm und Affiliateprogramm, erfolgsabhängige Provisionszahlungen an die teilnehmenden Partner (nachfolgend „Tippgeber“). Im Rahmen der Tippgeberprogramme räumt EVDI den Tippgebern die Möglichkeit der Bekanntmachung der Plattform ein. Die Bekanntmachung erfolgt, indem der Tippgeber potenzielle Interessenten auf die Gelegenheit der Partizipation an Schwarmfinanzierungen auf der Plattform hinweist, z.B. durch die Herstellung eines Kontaktes zwischen EVDI und dem potenziellen Interessenten, die Benennung von Kontaktdaten potenzieller Interessenten, die namentliche Empfehlung der Plattform oder die Weiterleitung von Werbeunterlagen an den Interessenten. Die Provision des Tippgebers im Rahmen des Vermittlerprogrammes beläuft sich jeweils auf bis zu 1 % des Darlehensbetrages bei erfolgreichem Erstinvestment eines vermittelten Crowd-Investors und bis zu 1 % des Darlehensbetrages bei jedem erfolgreichen Folgeinvestment eines vermittelten Crowd-Investors. Die Provision des Tippgebers im Rahmen des Affiliateprogrammes beläuft sich jeweils auf bis zu EUR 48,00 bei erfolgreichem Erstinvestment eines vermittelten Crowd-Investors. Der Anspruch auf Zahlung der Provision des Tippgebers gegenüber EVDI entsteht aber nur und erst, wenn der Crowd-Investor sich tatsächlich für den Abschluss des Darlehensvertrags entscheidet, die Frist zur Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts des Crowd-Investors abgelaufen ist und der Crowd-Investor den Darlehensvertrag nicht widerrufen hat. Kommt bei einem Crowd-Investor des vorliegenden Investitionsprojektes ein Vertragsschluss unter Mitwirkung eines Tippgebers im Rahmen des vorgenannten Tippgeberprogramms zustande, so kann dies aus technischen Gründen erst nach der Anlageentscheidung und Investition durch den Crowd-Investor im Rahmen einer Auswertung der zugehörigen Transaktionsdaten und Abrechnung gegenüber den Tippgebern festgestellt werden. EVDI teilt dem Crowd-Investor auf Anfrage mit, inwieweit bei dem vorliegenden Investitionsprojekt Tippgeber-Provisionen angefallen sind;
  • Offenlegung von potentiellen Interessenkonflikten zwischen EVDI und den Crowd-Investoren (siehe oben);
  • Verbot einer Beteiligung von EVDI bzw. ihren Mitarbeitern an Darlehensnehmern;
  • Fortlaufende Kontrolle und Schulung der Mitarbeiter von EVDI im Hinblick auf die rechtskonforme Ausübung ihrer Tätigkeit, insbesondere im Hinblick auf die zur Vermeidung von Interessenkonflikten erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen;
  • Einrichtung organisatorischer Verfahren zur Wahrung des Anlegerinteresses in der Finanzierungsvermittlung (z.B. Einbeziehung renommierter externer Gutachter in die Projektprüfung, Vorhandensein interner Regelungen und Prozesse);
  • Vorhandensein von Regelungen zum Umgang mit vertraulichen Informationen und (potentiellen) Insiderinfromationen, und
  • Vorhandensein von Regelungen zum Umgang mit Zuwendungen.

Geld anlegen

Grundsätzlich können alle, die sich gemäß den Nutzungsbedingungen der Engel & Völkers Digital Invest Plattform (AGB) registrieren, bei Engel & Völkers Digital Invest Geld anlegen. Dies gilt auch für Mitarbeiter, Geschäftsführer und Anteilseigner der EV Digital Invest AG, die unter denselben vertraglichen Bedingungen wie andere Anleger in alle Projekte investieren können. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Investition in digitale Immobilien-Investments nicht für rein sicherheitsorientierte Anleger geeignet ist, da es sich um eine chancenorientierte Anlage mit höherer Rendite, aber auch hohem Risiko handelt

Bevor jemand sein Geld im Crowdinvesting anlegt, sollte der Anleger sich gut über diese Anlageform und das entsprechende Projekt informieren. Diesen Aufwand scheuen aber viele Kleinanleger und gehen folglich unwissend Risiken ein. Wer Crowd-Anleger wird, muss sich darüber klar sein, dass er in ein Darlehen mit diversen Risiken investiert und daher im schlimmsten Fall mit einem Totalverlust seiner Investition rechnen muss. Gleichzeitig bietet Immobilien-Crowdinvesting gute Renditechancen. Die Chancen und Risiken jedes einzelnen Angebotes müssen Anleger sorgfältig gegeneinander abwägen - denn nur wer informiert ist, kann sinnvoll entscheiden, ob eine bestimmte Geldanlage für ihn in Frage kommt. 

Sie können als nicht kundiger privater Anleger zwischen 100 Euro und maximal 25.000 Euro pro Darlehensnehmer investieren. Privatpersonen mit umfangreicher Erfahrung (kundige Anleger) können für Schwarmfinanzierungen gemäß Verordnung (EU) 2020/1503 („SF-VO“) pro Darlehensnehmer auch Einzelinvestments von bis zu 100.000€ und nach vorheriger Absprache auch mehr investieren. Sie können Ihre Einstufung in Ihren Kontoeinstellungen unter dem Punkt „Anlegerschutz“ einsehen und aktualisieren. 

Nein. Während die Zinszahlungen i.d.R. quartalsweise während der Laufzeit erfolgen, wird die investierte Summe erst zum Laufzeitende wieder ausgezahlt. Die Laufzeit liegt bei uns in der Regel zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Sie sollten daher nur einen Geldbetrag bei uns anlegen, den Sie während der jeweiligen Projektlaufzeit nicht benötigen.

Sie stellen – zusammen mit den anderen Crowd-Anlegern und den institutionellen Investoren – einem Immobilien-Unternehmen Kapital für eine Immobilien-Finanzierung zur Verfügung, zum Beispiel für den Bau von Eigentumswohnungen. Dafür erhalten Sie Zinsen, die bei planmäßigem Projektverlauf quartalsweise an Sie ausgezahlt werden. Am Ende der Laufzeit erhalten Sie das von Ihnen investierte Kapital zurück (endfälliges Darlehen).  

Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss von dem Vertrag zurückzutreten – der Widerruf muss schriftlich erfolgen und ist per E-Mail, Fax oder Brief möglich. Einen Vordruck der Widerrufserklärung finden Sie am Ende der VVI (Vorvertragliche Informationen), welche Sie mit den Vertragsunterlagen erhalten. 

Bei Investitionen nach der ECSP-Verordnung können als Einsteiger klassifizierte Anleger zusätzlich die vorvertragliche Bedenkzeit von vier Tagen geltend machen und die Zustimmung des Investitionsvertrages kostenfrei widerrufen.  

Für Vermögensanlageangebote gemäß Vermögensanlage-Gesetz (VermAnlG) gilt:
Kapitalgesellschaften fallen nicht unter das Kleinanlegerschutzgesetz und können dadurch auch Investitionen über 25.000 Euro tätigen. Bitte registrieren Sie sich in diesem Fall als institutioneller Investor.

Für Schwarmfinanzierungen gemäß Verordnung (EU) 2020/1503 („SF-VO“) gilt:
Sie können als nicht kundiger privater Anleger zwischen 100 Euro und maximal 25.000 Euro pro Darlehensnehmer investieren. Privatpersonen mit umfangreicher Erfahrung (kundige Anleger) können unter bestimmten Umständen pro Darlehensnehmer auch Einzelinvestments von bis zu 100.000€ und nach vorheriger Absprache auch mehr investieren. Sie können Ihre Einstufung in Ihren Kontoeinstellungen unter dem Punkt „Anlegerschutz“ einsehen und aktualisieren. 

Anlageprojekte

Wer ein Grundstück und schlüsselfertiges Haus von einem Anbieter erwerben möchte, schließt in der Regel einen Vertrag mit einem Bauträger ab. Der Bauträgervertrag muss alle Eckpunkte des geplanten Kaufs, vor allem die einzelnen Zahlungsschritte, detailliert auflisten. Diese Zahlungsschritte und die für den Kauf gültigen Regeln legt die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) fest. Der Bauträger kann höchstens sieben Raten anfordern, die aus den folgenden Baufortschrittsraten zusammenzusetzen sind:

  • 30 Prozent der Vertragssumme kann der Bauträger für die Übertragung des Eigentums am Grundstück veranschlagen
  • 28 Prozent der Vertragssumme werden nach Rohbaufertigstellung, einschließlich Zimmererarbeiten, fällig
  • 5,6 Prozent für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen
  • 2,1 Prozent für die Rohinstallation der Heizungsanlagen
  • 2,1 Prozent für die Rohinstallation der Sanitäranlagen
  • 2,1 Prozent für die Rohinstallation der Elektroanlagen
  • 7,0 Prozent für den Fenstereinbau, einschließlich der Verglasung
  • 4,2 Prozent für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten
  • 2,1 Prozent für den Estrich
  • 2,8 Prozent für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich
  • 8,4 Prozent nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe
  • 2,1 Prozent für die Fassadenarbeiten
  • 3,5 Prozent nach vollständiger Fertigstellung

Für den Fall, dass einige der genannten Leistungen nicht erforderlich sind, sieht die MaBV vor, dass die jeweiligen Prozentsätze anteilig auf die verbleibenden Raten aufgeteilt werden. 

Die MaBV dient letztlich als Käuferschutz: Der Bauträger muss immer zuerst einen Teil fertig bauen und der Käufer erst dann bezahlen. Der Bauträger geht also immer in Vorleistung. So hat der Käufer stets die Möglichkeit, sich vor Bezahlung von der ordnungsgemäßen Ausführung der Bauleistungen zu überzeugen.

Unter dem Navigationspunkt "Projekte" finden Sie eine Projektübersicht mit allen Konditionen und wichtigen Informationen zu jedem Anlageprojekt. Dort finden Sie während der Finanzierungsphase auch die Informationen dazu, wie weit die Finanzierung des Projektes bereits vorangeschritten ist. Das Zustandekommen jedes angebotenen Projektes ist allerdings ohnehin immer durch unsere Finanzierungsgarantie gewährleistet.

Jedes Immobilienprojekt wird in einem eigens von Engel & Völkers Digital Invest für die Projektfinanzierung von Bauvorhaben und Grundstücken entwickelten, einzigartigen Konzept gemeinsam mit einer Vielzahl an starken Partnern analysiert.

Je nach Vorhaben werden die Projekte nach verschiedenen Gesichtspunkten analysiert. Dazu gehören unter anderem die Wirtschaftlichkeit, der Standort, das Grundstück sowie der jeweilige Markt. In jeder Kategorie erhalten die Anlageprojekte eine Punktzahl zwischen 0 und 800, wobei auch die individuelle Projekt-Charakteristik mit berücksichtigt wird.

Neben dem Netzwerk und dem Expertenwissen von Engel & Völkers basiert die eigenverantwortliche, von Engel & Völkers Digital Invest verfasste Projekteinschätzung auf der Expertise von etablierten Partnern wie dem Immobilienbewertungsunternehmen bulwiengesa appraisal GmbH, dem Beratungsunternehmen CBRE sowie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Roever Broenner Susat Mazars.

Bei uns geht Qualität vor Quantität: Wir analysieren die Projekte sehr gründlich und schauen uns insbesondere die angesetzten Kosten, geplanten Verkaufslöse sowie die vom Projektentwickler erwarteten Renditen im Detail an und beschaffen uns Referenzwerte. Dabei modellieren wir einen nachhaltigen und in Stresssituation beständigen Projekterfolg. Die überwiegende Mehrheit der uns angebotenen Projekte lehnen wir ab, weil aus unserer Sicht vom Projektentwickler Kosten zu knapp angesetzt, Verkaufserlöse zu optimistisch prognostiziert oder Margen unrealistisch kalkuliert wurden. Die Projekte, die es auf unsere Plattform schaffen, können wir Anlegern guten Gewissens anbieten – wobei es sich dabei nie um eine Investitionsempfehlung handelt. Anleger müssen bei jedem Projekt selbst entscheiden, ob es zu ihrem Risikoprofil passt.

Nein, denn Sie investieren direkt in ein Immobilienprojekt und nicht indirekt über ein Fondskonstrukt. Der Vorteil für Sie ist, dass keine fondstypischen Management-Gebühren anfallen. Sie können zudem selbst entscheiden, in welche Projekte Sie investieren. Ihre Renditechancen sind somit in der Regel höher als bei einem Immobilienfonds.

Bei Investitionsprojekten nach dem Vermögensanlagegesetz handelt es sich um qualifizierte Nachrangdarlehen. Im Insolvenzfall werden Kapitalgeber von Nachrangdarlehen erst nach den vorrangingen Fremdkapitalgebern (wie z.B. Banken) bedient. Zusätzlich unterliegen qualifizierte Nachrangdarlehen dem Insolvenzvorbehalt, der eine Geltendmachung der Forderungen durch den Darlehensgeber verhindert, falls dies eine Insolvenz des Darlehensnehmers herbeiführen würde. Als Ausgleich für das höhere Risiko erhalten Sie als Nachranginvestor tendenziell eine höhere Verzinsung als vorrangige Fremdkapitalgeber. Sie erkennen Investitionsprojekte mit qualifizierten Nachrangdarlehen neben der expliziten Nachrang-Erklärung in den Vertragsunterlagen u.a. an dem Hinweis „Dieses Investitionsprojekt wird vermittelt im Rahmen des VermAnlG und mit Erlaubnis gemäß §34f GewO.“, sowie auch am beigefügten Vermögensanlageninformationsblatt (VIB).

Viele unsere Immobilienprojekte werden mehrfach auf unserer Plattform angeboten. Dies kann unterschiedliche Gründe haben:

Verlängerung des Finanzierungszeitraums bei Bestandsgebäuden

Für bestehende Gebäude werden die Finanzierungsstruktur in regelmäßigen Abständen erneuert. Hier werden im Regelfall die Anleger des vorherigen Investitionsprojektes im Vorfeld ausgezahlt und neue Anleger können in das Folgeinvestitionsprojekt investieren.

Verlängerung des Finanzierungszeitraums bei Bauvorhaben 

Es kann passieren, dass der ursprünglich geplante Zeitplan eines Bauvorhabens nicht eingehalten werden kann. Hier können wir, sofern wir das Immobilienprojekt weiterhin für wirtschaftlich halten, eine Verlängerung mittels einer zweiten Finanzierung anbieten. Auch hier werden die Anleger der ursprünglichen Finanzierung im Vorfeld ausgezahlt.  

Zusätzlicher Kapitalbedarf 

Es ist möglich, dass sich im Verlauf des Bauvorhabens durch das Erreichen neuer Projektphasen zusätzlicher Kapitalbedarf ergibt, durch Neustrukturierung des Finanzierungsmix weitere Anteile ersetzt werden oder sich der allgemeine Kapitalbedarf im Rahmen der Wirtschaftlichkeit erhöht, was die Aufnahme zusätzlichen Kapitals erfordert. Auch hier können wir nach eingehender Analyse zusätzliche Investitionsprojekte anbieten.  

Ablauf der Investition

Nachdem Sie uns im Online-Formular Ihre gewünschte Investitionssumme genannt und den entsprechenden Vertrag (den Sie per E-Mail von uns erhalten) akzeptiert haben, haben Sie drei Möglichkeiten, Ihr Gebot zu bezahlen:

- Sie können im Anschluss direkt auf unserer Plattform eine Online-Überweisung tätigen.
- Sie können den Betrag im Nachgang unabhängig von uns an die angegebene Kontoverbindung überweisen.
- Sie können eine Lastschriftbuchung autorisieren. 

Ihre Überweisung muss spätestens fünf Bankarbeitstage nach Vertragsabschluss auf dem in den Vertragsunterlagen angegebenen Zahlungskonto eingegangen sein.

Die Daten finden Sie zu einem in Ihrem Darlehensvertrag sowie in Ihrem Kundenkonto unter dem Menüpunkt "Mein Portfolio". Klicken Sie dazu auf den Button „Zahlungsinformationen".

Allen Anlegern – auch denen, die erst am letzten Tag der Kampagne investiert haben – steht ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Erst 14 Tage nach Kampagnenende steht also fest, wie genau sich die Finanzierungsstruktur zusammensetzt. Um einen potenziellen Widerruf am letztmöglichen Tag verarbeiten zu können und die Auszahlung vorzubereiten, folgen noch zwei Tage Bearbeitungszeit. Der Projektentwickler kann sein Darlehen entsprechend erst 16 Tage nach Kampagnenende vom Zahlungskonto abrufen.

Ungeachtet dessen beginnt die Laufzeit Ihres Investments bereits ab dem Tag, an dem der Betrag auf dem Zahlungskonto unseres Treuhänders eingegangen ist. Ab diesem Tag zahlen wir Ihnen Zinsen. Die Verzinsung für die individuelle Periode zwischen Geldeingang und Projektstart wird Ihnen separat ausgewiesen und zeitgleich mit der ersten regulären Zinsrate ausgezahlt. Die Zahlung der Zinsraten erfolgt in der Regel quartalsweise zu den Stichtagen 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember. 

Wir vermitteln endfällige Darlehen. Das heißt, Sie bekommen Ihre Investmentsumme am Ende der Laufzeit zurück. Die Zinszahlungen hingegen erfolgen i.d.R. quartalsweise während der Laufzeit.

Unser Kundenservice hilft Ihnen telefonisch oder per Mail gerne weiter: Auf Anfragen an service@ev-digitalinvest.de antworten wir an Werktagen im Regelfall innerhalb von 24 Stunden. Alternativ erreichen Sie uns werktags von 9 bis 17 Uhr unter Tel. 030 / 403 691 550. Sollten projektspezifische Fragen gehäuft auftreten, veröffentlichen wir Antworten dazu auch auf der jeweiligen Projektseite im Bereich „Updates“.

Falls Sie als Einsteiger klassifiziert wurden und damit als nicht kundiger Anleger im Sinne der ECSP-Verordnung gelten, können Sie Ihre Zustimmung zu einem Schwarmfinanzierungsangebot innerhalb der vorvertraglichen Bedenkzeit von vier Kalendertagen ohne Angabe von Gründen und ohne Vertragsstrafe widerrufen. Die Bedenkzeit beginnt mit dem kostenpflichtigen Absenden Ihres Gebots. Vor Gebotsabgabe informieren wir Sie über dieses Recht. Der Widerruf kann per E- Mail an service@ev-digitalinvest.de erfolgen. Für Verbraucher gilt zusätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht nach dem BGB, das eine Frist von 14 Tagen ab Vertragsschluss vorsieht.

Automatisierte Investmentstrategien

Die Funktion der automatisierten Investmentstrategie steht nur identifizierten Anlegern zur Verfügung. In Ihrem Anlegerkonto können Sie dann unter „Automatisieren“ Ihre Wunscheinstellungen zu den gewünschten Immobilienanlagen treffen und als “Automatische Investmentstrategie” aktivieren. Erfüllt ein neues Projekt auf unserer Plattform Ihre Wünsche, reservieren wir Ihnen automatisch vor dem Projektstart ein Investment, welches Sie anschließend bis kurz vor dem offiziellen Start bestätigen müssen. Auf diese Weise können Sie sicher sein, Ihre Wunschprojekte nicht mehr zu verpassen.

Wir löschen rund 15 Minuten vor dem offiziellen Projektstart nicht genutzte Reservierungen und geben anderen Anlegern die Chance auf ein Investment. Sollten Sie den Zeitpunkt verpasst oder mehr als den eingestellten Betrag investieren wollen, können Sie dies ebenfalls nach dem offiziellen Projektstart einstellen.

Sie können den Betrag der für Sie angelegten Reservierung nicht ändern. In der Regel berücksichtigen wir den von Ihnen eingestellten Betrag. Zusätzliche Beträge können Sie über ein weiteres Investment nach Projektstart platzieren.

Ein Teilbetrag des Finanzierungsvolumens wird immer öffentlich angeboten. Sollte die Nachfrage der automatisierten Investmentstrategien das verfügbare Finanzierungsvolumen überschreiten, kürzen wir alle angelegten Reservierungen entsprechend.

Sie können Ihre Anlagestrategie jederzeit pausieren und auch wieder reaktivieren.

Sicherheit bei Engel & Völkers Digital Invest

Jedes Immobilienprojekt durchläuft einen strikten und mehrstufigen Analyseprozess und wird anschließend in eine der vier Anlageklassen (AA, A, B, C) eingeordnet. Ein geringerer Zins geht mit einem geringerem Ausfallrisiko einher und umgekehrt. So haben Sie als Anleger die Möglichkeit, sich ein diversifiziertes Portfolio nach Ihren persönlichen Präferenzen zusammenzustellen.

Die Zahlungen werden über einen Treuhänder abgewickelt. Zusätzlich wird mit den Projektentwicklern eine vertragliche Ausschüttungssperre für die Projektgesellschaft vereinbart. Das heißt, der Projektentwickler kann erst auf Gewinne zugreifen, wenn alle Darlehen zurückgezahlt wurden. Je nach Projekt sind teilweise auch weitere Sicherheiten wie beispielsweise nachrangige Grundschulden und Bürgschaften möglich.

Bitte informieren Sie sich auf der jeweiligen Projektseite und in der zur Verfügung gestellten Dokumentation für jedes Projekt (z.B. Darlehensvertrag und Vorvertragliche Verbraucherinformationen) über den genauen Umfang und die Wirkungsweise der jeweiligen Sicherheiten.

Um die Risiken zu begrenzen, führen wir außerdem immer eine sehr umfassende Risikoanalyse durch und nehmen nur Projekte auf unsere Plattform, von denen wir selbst so überzeugt sind, dass wir uns daran beteiligen.

Mit Ihrem Investment treten Sie als Kapitalgeber für Unternehmen auf, die am Immobilienmarkt aktiv sind. Ihre Investitionen unterliegen somit einem unternehmerischen Risiko. Im schlimmsten Fall besteht das Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals. Dieses Risiko für Sie als Anleger wird über die erwarteten höheren Zinsen vergütet. Sie entscheiden selbst, ob ein Projekt zu Ihnen und Ihrem Risikoprofil passt. Ausführlichere Informationen zum Risiko finden Sie hier.

Die Vollfinanzierungsgarantie bedeutet, dass kein Mindestbetrag über die Crowd zusammenkommen muss, damit das Projekt erfolgreich finanziert wird. Falls weniger Geld durch die Crowd zusammenkommt als angestrebt, ist die Finanzierung sichergestellt. Engel & Völkers Digital Invest und unsere institutionellen Partner beteiligen sich an jedem unserer vorgestellten Projekte. 

Auch falls sich die Fertigstellung des Projektes verzögert, bleibt Ihr Anspruch auf Rückzahlung der Darlehenssumme inklusive der Zinsen bestehen. 

Die Verträge mit den jeweiligen Projektentwicklern werden auch weiterhin Bestand haben und sind auch ohne Bestehen der Plattform gültig. Somit ist die Rückzahlung Ihres Darlehens und der Zinsen nicht gefährdet. Eine zusätzliche Sicherheit besteht dadurch, dass die Zahlungsabwicklung durch Treuhandkonten eines von der Plattform unabhängigen Zahlungsdienstleisters erfolgt.

Die Secupay AG, mit Sitz in Pulsnitz bei Dresden, ist als Zahlungsdienstleister für die Kapitaltransaktionen verantwortlich und verwaltet das Kapital als Treuhänder. Secupay überweist das Kapital erst an den Projektträger, wenn die für die Auszahlung vertraglich vereinbarten Bedingungen vom Projektträger erfüllt sind. Die Rückzahlung erfolgt auf demselben Weg: Vom Projektträger wird das Kapital an den Treuhänder Secupay überwiesen, von wo es dann an die Investoren ausgeschüttet wird.

Nachdem Sie Ihr Kapital in der vertraglich vereinbarten Höhe gezahlt haben, bestehen für Sie keine weiteren Pflichten. Insbesondere gibt es für Sie keinerlei Nachschusspflicht.

Wir garantieren Ihnen einen stets diskreten Umgang mit Ihren persönlichen Daten. Alle Transaktionen und Datenübermittlungen bei uns unterliegen höchsten Sicherheitsstandards. Datenübermittlungen erfolgen immer verschlüsselt und sind somit nicht von Dritten einsehbar. Sie investieren anonym, da wir Ihre Daten nicht veröffentlichen.

Rendite & Gebühren

Keine, die Registrierung und Investitionen über unsere Crowdinvesting-Plattform sind grundsätzlich kostenfrei, sowohl für registrierte Privatanleger als auch für institutionelle Anleger. Ihre Investition fließt somit zu 100 % in das von Ihnen ausgewählte Immobilienprojekt.

Sie erhalten Zinsen zwischen 4,00 und 8,00 % p.a. - abhängig von der Risikoklasse des Projekts.

Wir vermitteln endfällige Darlehen. Das heißt, Sie bekommen Ihre Investmentsumme am Ende der Laufzeit zurück. Die Zinsauszahlungen erfolgen grundsätzlich zum Ende eines jeden Quartals (also Ende März, Ende Juni, Ende September, Ende Dezember).

Die Laufzeit Ihres Investments beginnt ab dem Tag, an dem der Betrag auf dem Zahlungskonto unseres Treuhänders eingegangen ist. Ihr Kapital wird Ihnen ab diesem Tag von uns verzinst. Die Verzinsung für die individuelle Periode zwischen Geldeingang und Projektstart wird Ihnen separat ausgewiesen und zeitgleich mit der ersten regulären Zinsrate ausgezahlt.

Informieren Sie uns unbedingt über alle Änderungen Ihrer Kontaktdaten oder Ihrer Bankverbindung, um so einen reibungslosen Ablauf der Rückzahlungen zu gewährleisten.

Bei Ihren Investitionen ist der wichtigste Zinssatz der Effektivzins. Dieser gibt an, wie hoch die tatsächlich erreichte Rendite bei einer Investition ist und enthält im Gegensatz zum vereinbarten Nominalzins alle verbundenen Kosten und zusätzlichen Erträge. Da Investitionen auf unserer Plattform kostenfrei sind, verändern häufig zusätzliche Erträge (z.B. durch Verzugszinsen) den Effektivzins nach oben. Auch eine vorzeitige Tilgung erhöht Ihre effektive Rendite, sofern vereinbarte Zinsen ebenfalls vorzeitig erhalten werden.

Unser Zahlungsdienstleister seit dem Jahr 2023 verpflichtet, die Kapitalertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag und ggf. individuelle Sätze der Kirchensteuer auf Zinseinkünfte nach dem Quellensteuerprinzip einzubehalten und abzuführen. Dies gilt für natürliche Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland steuerpflichtig sind. Diese erhalten also Ihre Zinseinkünfte nach den gesetzlichen Abzügen. Engel & Völkers Digital Invest wird dem Zahlungsdienstleister die für die Abführung der Kapitalertragsteuer erforderlichen Informationen zuleiten. Hierfür werden gemäß den gesetzlichen Pflichten für Anleger mit Investments die entsprechenden Daten beim Bundeszentralamt für Steuern für den jeweiligen Anleger abgefragt und dem Zahlungsdienstleister zur Verfügung zu gestellt. 

Für institutionelle Anleger und Privatanleger mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands gilt:

Engel & Völkers Digital Invest führt keine Kapitalertragssteuer für Sie ab. Wir stellen Ihnen jedoch zum Ende des ersten Quartals eines jeden Jahres eine Übersicht Ihrer Vorjahres-Erträge zur Verfügung, die Sie für Ihre Steuererklärung heranziehen können. Diese senden wir Ihnen per Mail zu, stellen dieses Dokument aber auch dauerhaft in Ihrem Dashboard zur Verfügung.

Sollten Sie noch weitere Fragen bezüglich der Kapitalertragssteuer haben, empfehlen wir Ihnen, einen Steuerberater zu kontaktieren, da es uns gesetzlich nicht erlaubt ist, steuerliche Beratungsleistungen zu erbringen.

Damit Engel & Völkers Digital Invest die Kosten für Kundenservice, Plattform, Marketingmaßnahmen sowie Transaktionskosten usw. begleichen kann, erhält Engel & Völkers Digital Invest vom jeweiligen Projektentwickler eine Vergütung.

Anlegeridentifizierung

Aufgrund stärkerer rechtlicher Anforderungen im Bereich des Geldwäschegesetzes kann eine einmalige Identifizierung der Anleger notwendig werden. Die Prüfung wird über das etablierte POSTIDENT-Verfahren abgewickelt und ist für Sie kostenlos. 

Sie können sich bei uns mit dem etablierten POSTIDENT-Verfahren schnell und verlässlich identifizieren lassen. Dabei haben Sie die Wahl zwischen einer Online-Identifizierung oder stationär bei einer Postfiliale. Bitte haben Sie dafür ein gültiges Legitimationsdokument (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung) zur Hand. Nach erfolgreicher Identifikation werden Sie von uns freigeschaltet und Sie können in unsere Projekte investieren. 

Bringen Sie Ihren ausgedruckten POSTIDENT-Coupon sowie ein gültiges Legitimationsdokument (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung) mit in die Postfiliale. Nach Vorlage des Coupons wird ein Mitarbeiter der Postfiliale die Identitätsprüfung durchführen. Daraufhin wird dieser die Daten bestätigen und eine Unterschrift von Ihnen verlangen. Nach Abschluss der Identifikation in der Filiale wird eine elektronische Übermittlung an uns erfolgen und wir schalten Ihr Anlegerkonto frei. 

Sie starten die Identifizierung auf der Website oder in der App der deutschen Post und wählen die Option Videochat als Verfahren. Ihre Daten werden zum Start des Prozesses automatisch durch uns an die Deutsche Post übermittelt. Bitte wählen Sie bei der Identifizierung das Legitimationsdokument (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung) als Nachweis aus. Über die Webcam prüft ein Call-Center-Mitarbeiter der Post Ihre Legitimationsdaten. Anschließend erhalten Sie eine SMS-TAN, mit der Sie den Identifizierungsprozess durch Ihre Bestätigung abschließen. Nach erfolgreicher Prüfung informieren wir Sie per E-Mail.

Politisch exponiert ist eine Person, wenn sie entweder selbst ein hochrangiges wichtiges öffentliches Amt auf internationaler, europäischer oder nationaler Ebene ausübt oder ausgeübt hat, oder ein unmittelbares Familienmitglied von ihr bzw. eine ihr bekanntermaßen nahestehende Personen diese Voraussetzung erfüllt. Diese Personengruppe wird als Risikogruppe in Bezug auf Geldwäsche eingestuft und wird daher separat von uns geprüft. Wir behalten uns hierbei gegebenenfalls eine Ablehnung der Geschäftsbeziehung vor. 


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